Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29.05.2026
Rina Lynx Art – Tattoo Artist
Diese AGB gelten für alle Tattoo-Termine und damit verbundenen Dienstleistungen von Sabrina Löschmann (nachfolgend „Tätowiererin“). Mit der verbindlichen Terminbuchung (mündlich, schriftlich oder digital) kommt ein Werkvertrag gemäß § 631 BGB zwischen der Tätowiererin und der auftraggebenden Person (nachfolgend „Kundschaft“) zustande.
1. Vertragsabschluss / Werkvertrag
Mit der verbindlichen Buchung eines Termins kommt ein Werkvertrag nach § 631 BGB zustande. Die Tätowiererin erbringt eine individuelle künstlerische Leistung (das Tattoo), die kundenseitig abgenommen wird.
2. Anzahlung & verbindliche Reservierung
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Anzahlung: Für jede Reservierung ist eine Anzahlung zu leisten. Diese wird als Sicherheitseinbehalt geleistet und am Tag des Termins mit dem Endpreis verrechnet.
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Verschiebung: Eine kostenfreie Verschiebung ist bis zu 7 Tage vor dem Termin möglich. Die Anzahlung wird in diesem Fall für den Ersatztermin gutgeschrieben.
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Absage / Nichterscheinen: Erfolgt eine Absage kürzer als 7 Tage vor dem Termin, erscheint die Kundschaft nicht oder erfolgt ein Abbruch durch die Tätowiererin aus einem von der Kundschaft zu vertretenden wichtigen Grund (siehe 9. Haftung), wird die Anzahlung als Verdienstausfall-Pauschale einbehalten.
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Nachweis: Der Kundschaft bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Tätowiererin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Absage durch Tätowiererin: Muss die Tätowiererin den Termin absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Alternativ kann die geleistete Anzahlung in Form eines Gutscheins auf einen späteren Termin angerechnet werden. Möchte die Kundschaft dies nicht, kann die Anzahlung auf konkreten Wunsch erstattet werden.
3. Preise & Zahlungen
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Das Honorar richtet sich nach dem individuellen Aufwand. Alle genannten Preise sind Endpreise.
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Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Sitzung in Bar, per Echtzeitüberweisung oder SumUp.
4. Voraussetzungen zur Durchführung
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Mindestalter: Tätowierungen erfolgen ausschließlich bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Rechtliche Einwilligung: Die Kundschaft willigt mit der Durchführung ausdrücklich in die mit dem Tätowiervorgang verbundene Körperverletzung gemäß § 228 StGB ein.
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Ausschlüsse: Es wird nicht tätowiert bei Schwangerschaft/Stillzeit, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei Einnahme blutverdünnender Medikamente, akuten Hautkrankheiten oder Infektionen.
5. Mitwirkungspflicht & Vorbereitung
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Die Kundschaft ist verpflichtet, in einem tätowierfähigen Zustand zu erscheinen. Dazu gehören:
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Keine akuten Hautreizungen, Verletzungen oder Sonnenbrand an der betreffenden Stelle.
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Einhaltung grundlegender Hygienestandards.
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Rechtzeitige Information über Allergien, Unverträglichkeiten oder Infektionskrankheiten (z. B. Hepatitis, HIV).
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Erscheint die Kundschaft in einem Zustand, der die Tätowierung unmöglich oder medizinisch unverantwortlich macht, wird dies wie eine kurzfristige Absage behandelt (siehe Punkt 2, Verdienstausfall-Pauschale).
6. Entwürfe und Urheberrecht
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Alle Entwürfe bleiben geistiges Eigentum der Tätowiererin. Eine Weitergabe oder Verwendung durch Dritte ist untersagt.
7. Nachsorge & Nachstechen
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Ein technisches Nachstechen ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Termin in der Regel kostenfrei.
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Ein Anspruch auf kostenfreies Nachstechen entfällt bei:
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Nachweislich falscher oder nachlässiger Pflege durch die Kundschaft.
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Körperstellen mit bekanntermaßen schlechter Farbauffassung (z. B. Finger, Hände, Füße).
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ästhetischen Änderungswünschen
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Versäumnis der 3-Monats-Frist.
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8. Cover-Ups & Narbengewebe
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Tätowierungen über vorhandenen Tattoos, Narben oder gelaserter Haut erfolgen ohne Ergebnisgarantie.
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Farbverhalten, Deckkraft, Haltbarkeit und benötigte Sitzungen können nicht verbindlich vorhergesagt werden.
9. Haftung
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Die Tätowiererin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Für sonstige Schäden haftet die Tätowiererin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Keine Haftung wird übernommen für unvorhersehbare allergische Reaktionen, Komplikationen durch unsachgemäße Nachsorge oder Verunreinigung von Kleidung durch Farbe/Wundsekret.
10. Hausrecht & Abbruch aus wichtigem Grund
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Die Tätowiererin übt das Hausrecht aus und kann die Behandlung verweigern oder abbrechen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu zählen insbesondere:
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Aggressives, diskriminierendes, rassistisches oder sexuell belästigendes Verhalten.
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Erkennbarer Einfluss von Rauschmitteln z.B. Alkohol oder Drogen.
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Bewusstes Verschweigen von gesundheitlichen Risiken.
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Massive Störung des Arbeitsablaufs durch Begleitpersonen. In diesen Fällen bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung (abzüglich ersparter Materialkosten) bestehen.
11. Datenschutz
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Die Erhebung personenbezogener Daten (einschließlich Gesundheitsdaten) erfolgt ausschließlich zur rechtssicheren Durchführung und Dokumentation gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a
12. Widerrufsrecht
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Ausschluss bei Individualisierung: Da es sich bei der Erstellung eines Tattoos um die Lieferung von Waren/Dienstleistungen handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
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Zahlung nach Ausführung: Ein Widerruf nach Abschluss des Tätowiervorgangs ist ausgeschlossen.
13. Streitbeilegung & Schlussbestimmungen
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Die Tätowiererin ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestimmungen wirksam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
