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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es werden grundsätzlich keine Personen -- unter 18 Jahren -- tätowiert.

 

Ich tätowiere NICHT bei:

  •      Schwangerschaft & Stillzeit

  •      Alkoholeinfluss

  •      Drogenmissbrauch

  •      Einnahme von blutverdünnenden Mitteln

     

 

Der/die Kund:in ist verpflichtet, die Tätowiererin über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z. B. Neurodermitis, HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)

 

Einverständnis seitens des/der Kund:in

Der/die Kund:in erklärt sich durch seinen Auftrag mit den an ihm/ihr vorzunehmenden Körpermodifikationen (Tattoo) einverstanden und bestätigt, dass diese nach seinem/ ihrem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen werden. 

Der/die Kundin erklärt des Weiteren, sich eingehend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu haben bzw. sich derer bewusst zu sein und nimmt diese durch seine/ihre Auftragserteilung billigend in Kauf.

Der/die Kund:in tritt sein/ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit im Rahmen der von ihm/ihr in Auftrag gegebenen Arbeiten an die Tätowiererin ab.

 

Die Tätowiererin kann keine Haftung übernehmen, wenn der/die Kund:in durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem/von der Kund:in gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. 

Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich auf physische Bedingungen, medizinischer oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo-Studios.

 

Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive Nachstechen. Der Nachstechtermin ist innerhalb von 3 Monaten wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen. 

Wir empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 6 Wochen zeigen zu lassen.

 

Zahlung

Die Bezahlung erfolgt immer in bar und in voller Höhe nach Beendigung der Leistung. 

 

Terminvergabe/Reservierung eines Motivs/Anzahlung

Bei Terminvergabe/Reservierung eines Motivs wird eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € fällig, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. 

Termine können spätestens 72 Stunden vor Termin verschoben werden, damit die Tätowiererin den Termin neu belegen kann.

 

Geschieht dies nicht, wird die Anzahlung für die Bereitstellung des Termins und Vorarbeit einbehalten. 

 

Die Anzahlung wird nicht ausgezahlt, sondern für die neue Terminvergabe eingesetzt. Sollte der/die Kund:in keinen neuen Termin wünschen, wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung verrechnet. 

 

Falls ein Termin komplett abgesagt wird, verpflichtet sich der/die Kund:in die Vorarbeit wie Beratung, Entwurf etc. in mindestens der Höhe der geleisteten Anzahlung zu begleichen. Bei Nichterscheinen ohne Absage behält sich der/die Künstler:in vor, den Ausfall anteilig in Rechnung zu stellen. Selbstgezeichnete Tätowiervorlagen sind Eigentum der Tätowiererin und dürfen nur mit Absprache der Tätowiererin weiterverwendet oder mitgenommen werden.


Die Reservierung eines Motivs ist für maximal 6 Monate möglich. Kommt innerhalb dieses Zeitraumes kein Termin zustande, wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten und das Motiv wieder freigegeben.

Hygiene

Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt und unter Beachtung aller bisher bekannten hygienischen Maßnahmen (zu Vermeidung von Komplikationen wie Entzündung, etc.) aufgetragen.

 

Für die Arbeit werden unter EU Richtlinie zugelassene Materialien, wie sterile Einwegmaterialien, bzw. gesäuberte, desinfizierte sowie sterilisierte Instrumente verwendet. 

Die Desinfektion erfolgt mit gelisteten und erlaubten Desinfektionsmittel.

 

Die Tätowiererin verwendet nur sterile Einwegnadeln zum Tätowieren.

 

Pflege

Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach dem Tätowieren ausgehändigt und ich stehe jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung. 

Ich übernehme keine Haftung für Folgeprobleme z. B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, etc. Der/die Kund:in verpflichtet sich der Nachsorge/Nachbehandlung/Pflege gewissenhaft und sorgfältig nachzugehen.

Komplikationen

Die Tätowiererin haftet nicht für evtl. Komplikationen wie verlaufen und verblassen der Farbe, Vernarbungen und Verkrustungen der Haut oder späteres „Nichtgefallen“ des Tattoos. Alle Vorlagen werden dem/der Kund:in nur nach gegenseitigem Einverständnis tätowiert.

 

Die Tätowiererin übernimmt keine Haftung für Schäden an Kund:innen oder deren Körper, die nach dem Tätowieren entstehen können; wie z. B. Allergien, Entzündungen/Erkrankungen in Folge von mangelnder körperlichen Hygiene, Erkrankungen jeglicher Art. 

Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt ein Gesundheitsrisiko in sich. 

Mit dem Auftrag willigt der/die Kund:in automatisch in eine Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.

 

Die Risiken für Fehler und Entzündungen hält die Tätowiererin nach besten Wissen und Gewissen so gering wie möglich.

Die Nachsorge und Pflege obliegt dem/der Kund:in. Informationen sind in der Pflegeanleitung zu finden.

 

Wir weisen darauf hin, dass bei Komplikationen und Fragen sofort das Studio zu kontaktieren ist oder ggf. ein Arzt aufzusuchen. 

Es ist möglich, dass ein Tattoo gesundheitliche Risiken mit sich bringt wie Entzündungen/Lymphknotenschwellung durch Entzündungen.

Bakterien können durch Wunden in die Blutbahn gelangen und dadurch z. B. Infektionen auslösen. Die Tätowiererin informiert über die Risiken und Nebenwirkungen.

 

Weiter wurde der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tattoo tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a StGB darstellt.

Der Kunde willigt, entsprechend §§ 226a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein. Die Tätowiererin hat das Recht, für alle von dem/von der Kund:in verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern.

Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht.

 

Verlust von Gegenständen

Die Tätowiererin ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen bzw. von Besitztümern des/der Kund:in, die mit in das Tattoo-Studio gebracht werden/wurden
 

Hausordnung

Der/die Kund:in verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoo-Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. 

Sollte der/die Kund:in sich selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat die Tätowiererin das Recht, den/die Kund:in aus dem Tattoo Studio zu verweisen (ggf. ein Hausverbot auszusprechen) und nach § 642 BGB den vollen Preis für den Termin in Rechnung zu stellen.

 

Haftungsausschluss

Der/die Kund:in erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB einverstanden, weiterhin verzichtet der/die Kund:in bei auftretenden Komplikationen jegliche Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio und die Tätowiererin geltend zu machen.

 

Allgemein

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlicher und zulässigerweise möglichst genau erreicht wird.

 

Stand: 09.04.2023

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